Hinweise , Informationen 

für alle Dorfbewohner

 

  

Wir gratulieren

Wir trauern


Reisepässe - Achtung die Miteintragung von Kindern ungültig!

 Allgemeine Informationen: Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis. 

Kindermiteintragungen: Seit dem 15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden. 

Bestehende Kindermiteintragungen sind in jedem Fall mit 15. Juni 2012 ungültig,  auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist.


Stellung der Wehrpflichtigen im Jahr 2012: 

Die Stellung des Geburtsjahrganges 1994 wird für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn in der Zeit vom 7.3.2012 bis 14.3.2012 in St. Pölten durchgeführt. Für die Gemeinden

Alberndorf im Pulkautal, Haugsdorf, Hadres, Mailberg, Pernersdorf und

Seefeld Kadolz findet die Stellung am 12.3.2012 in St. Pölten, Heßstraße 17, neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß, statt.


BESCHWERDEBRIEFKASTEN               

Baumschnitt-, Strauchschnittablagerungen u. sonstige Abfälle:

Aufgrund von Beschwerden weisen wir sie nochmals darauf hin, dass diese Ablagerungen strengstens verboten sind und der Gemeinde unnötige Kosten verursachen. Auch das Abbrennen dieser Ablagerungen ist strengstens untersagt.

Schneeräumung von Gehsteigen:

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft , dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft (Bundesstraße!) in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Glatteis gestreut sind. 

Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen:

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund ist nicht gestattet.

Rechtswidrige Abfallsammlungen:

In den letzten Monaten ist es im Bezirk vermehrt zu rechtswidrigen Abfallsammlungen durch ausländische Staatsbürger gekommen. Die Bezirkshauptmannschaft teilt mit: Wer Abfälle sammelt, bedarf einer Erlaubnis des Landeshauptmannes. Wird die Tätigkeit eines Abfallsammlers ohne diese Erlaubnis ausgeübt, so liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Verwaltungsstrafrechtlich strafbar macht sich jedoch auch derjenige, der Abfälle einem nicht entsprechend Berechtigten übergibt und nicht dem Entsorgungssystem/Sammelzentrum der Gemeinde zuführt.


Baum und Strauchschnittsammlung

Der Herbst hält nun doch Einzug in unser Land. Den Rückschnitt der Bäume und Sträucher können bei den Baum- und Strauchschnittplätzen abgegeben werden. Wer keine Fahrmöglichkeit hat, kann sich den Baum- und Strauchschnitt (bis 1m³) abholen lassen bzw kann eine Abholung von größeren Mengen gegen Bezahlung organisiert werden.

Gras und Laubanfall im Herbst

Wer im Moment Mehranfall an Gras oder Laub hat, kann sich einen Kraftsack um 1,90€ bei der Gemeinde oder beim Verband abholen. Einfach bei der Abfuhr der Biotonne dazustellen.  

Tierkörpersammelstellen

Die TKB-Sammelstellen sind ausschließlich für private Haushalte eingerichtet.
Übernommen werden:
• Tote Heimtiere (Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen,…)
• Verunfallte, tote Tiere
• Tierische Abfälle aus Haushalten (Tiefkühlfleisch, - fisch ohne Verpackung)  


Internationales Jugendlager

Im Sommer 2012 soll das Internationale Jugend-lager mit Kindern aus unseren Partnergemeinden in Trumau stattfinden.

Die Veranstaltung soll in der Woche

vom 14. bis 21. Juli 2012

durchgeführt werden. Aus Alberndorf können 10 Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren, sowie 2 Begleitpersonen daran teilnehmen. Für

Unterkunft und Verpflegung kommt unsere Partnergemeinde Trumau auf. Bei Interesse ersuchen wir um Bekanntgabe bis Mitte Februar 2012 in der Gemeinde. Das Jugendlager findet nur bei ausreichenden Anmeldungen statt.


NÖ Heizkostenzuschuss 2011/2012

Die NÖ Landesregierung hat einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 130 Euro für Mindestpensionisten und für Menschen mit niedrigem Einkommen beschlossen. Der Zuschuss kann bis 30. April 2012 im Gemeindeamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Folgende Brutto-Einkommensgrenzen werden für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ab 1. Jänner 2012 herangezogen:

für Alleinstehende :                                                814,82 Euro

für Ehepaare u. Lebensgemeinschaften:         1.221,68 Euro

zuzüglich für jedes Kind                                         125,72 Euro

für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt     406,86 Euro


Fit in der Volksschule Alberndorf

 

ab Montag 19. September 2011 bis Ende Juni 2012

 

 

Montags Bauchtanz 19:00—20:00 Uhr, Donnerstags Pilates  19:00—20:00 Uhr        

 

Nähere Infos unter Tel. 02944/2467  


WICHTIGER HINWEIS

NÖ Veranstaltungsgesetz

Laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind bei der Gemeinde Veranstaltungen vier Wochen, bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landesregierung spätestens acht Wochen, vor Veranstaltungsbeginn zu melden.

Bei den Fristen handelt es sich um Fallfristen. Dies bedeutet, dass verspätete Anmeldungen zurückzuweisen sind und eine Durchführung der Veranstaltung unzulässig ist.


NÖ Pendlerhilfe

 

Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsplatz 25 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.

 

Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen (einschließlich der steuerfreien und sonstigen Bezüge, jedoch ohne Familienbeihilfe und Pflegegeld)

 

Zur Berechung der Einkünfte nicht buchführender Land- u. Forstwirte werden monatlich 4,16% des Einheitswertes herangezogen

 

Höchstgrenzen des Gesamtfamilieneinkommens brutto:

 

Für den 1. Erwachsenen   € 1.582,--

Für den 2. Erwachsenen (Ehe, Lebensgemeinschaft)  € 1.270,--

Für AlleinerzieherInnen    € 1.881,--

Für jedes Kind  €    480,--


 

+++ K U N D M A C H U N G E N +++

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  Polio-Diphtherie-Tetanus-Impfung  

  Infos zur Seuchenvorsorgeabgabe

  Infos zur Hundehaltung