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Hinweise , Informationen für alle Dorfbewohner |
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Umweltverträglichkeitserklärung
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Retzer Land - Pulkautal sucht:
Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonen PflegehelferIn / FachsozialberaterIn Altenarbeit
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Wohin mit dem Regenwasser? Bis vor wenigen Jahren war alles kein Problem: Regenwasser wurde über Kanäle in einen Bach oder eine Kläranlage geleitet. Da immer mehr Fläche versiegelt wird, muss immer mehr Regenwasser abgeleitet werden - und das kann einen (alten) Kanal schon mal überfordern. Auch Bäche freuen sich nicht über diese schwallartigen Belastungen – ganz abgesehen von den Schmutzstoffen, die im Bach landen. Was tun? Ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre es, das Regenwasser zu nutzen oder zu versickern. Regenwasserversickerung auf Eigengrund… -entlastet Kanäle und Kläranlagen, schont Bäche und Fische, erhöht die Grundwasserneubildung -erspart einen Teil der Kanalgebühren kann eine gestalterische Bereicherung im Garten sein Versickerungselemente Altbekannt ist die Versickerung über einen Schacht. Leider wird die nötige Größe der Sickerschächte oft gar nicht oder falsch berechnet. Auch die bauliche Ausführung ist häufig mangelhaft. Der nötige Abstand von der Schachtsohle bis zum Grundwasserspiegel wird nicht immer eingehalten. Dieser muss für alle Versickerungselemente mindestens 1,5 Meter betragen. Ungewohnter ist die Variante, Regenwasser über oberirdische, begrünte Mulden zu versickern. Im Gegensatz zum Schacht erfolgt hier eine sehr gute Reinigung über den belebten Oberboden. Wird die Mulde mit Wiesenblumen begrünt und mit heimischen Staudeneingefasst, ist sie auch eine optische Bereicherung im Garten. Wer es sich ganz einfach machen möchte, lässt das Regenwasser über unbefestigte Seitenbereiche versickern. Beispielsweise können Wege über einen angrenzenden Wiesenstreifen oder über Staudenbeete entwässert werden. Eine aufwendigere, aber gestalterisch und ökologisch wertvolle Variante ist die Kombination von Teichen und Versickerungsbereichen. Grundwasserschutz nicht vergessen! Regenwasser enthält Schmutzstoffe. Daher ist nicht jedes Versickerungselement für alle Entwässerungsflächen geeignet. Ausführliche Unterlagen zum Thema erhalten Sie im Leitfaden Regenwasser — zu schade für den Kanal! |
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AUTOWRACKENTSORGUNG Im Ortsbereich gibt es einige Fahrzeuge die ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abgestellt wurden. Wir ersuchen um Entfernung dieser Autos. Falls Sie Ihre Fahrzeuge entsorgen wollen, melden sie dies mit unten angeführtem Formblatt im Gemeindeamt Alberndorf. Die Entsorgung des Fahrzeuges kostet € 12,00 und wird nach erfolgter Einzahlung beim nächsten Entsorgungstermin (voraussichtlich in vier bis sechs Wochen) vom Abfallverband Hollabrunn abgeholt. |
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WICHTIGER HINWEIS NÖ Veranstaltungsgesetz Laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind bei der Gemeinde Veranstaltungen vier Wochen, bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landesregierung spätestens acht Wochen, vor Veranstaltungsbeginn zu melden. Bei den Fristen handelt es sich um Fallfristen. Dies bedeutet, dass verspätete Anmeldungen zurückzuweisen sind und eine Durchführung der Veranstaltung unzulässig ist. |
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NÖ Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsplatz 25 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen (einschließlich der steuerfreien und sonstigen Bezüge, jedoch ohne Familienbeihilfe und Pflegegeld)
Zur Berechung der Einkünfte nicht buchführender Land- u. Forstwirte werden monatlich 4,16% des Einheitswertes herangezogen
Höchstgrenzen des Gesamtfamilieneinkommens brutto:
Für den 1. Erwachsenen € 1.582,-- Für den 2. Erwachsenen (Ehe, Lebensgemeinschaft) € 1.270,-- Für AlleinerzieherInnen € 1.881,-- Für jedes Kind € 480,-- |
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Wohnbauförderung – Förderung sicheres wohnen Was wird gefördert? Mechanischer
Schutz bei einer Wohnung in Mehrfamilienhäusern Sicherheitstüren
mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 Elektronischer Schutz bei einem Eigenheim, Wohnhaus oder Wohnung Alarmanlagen
nach VSÖ oder VDS-Richtlinien
Umfassender
mechanischer Schutz bei einem Eigenheim oder Wohnhaus Sicherheitstüren
mit eine Widerstandsklasse von mindestens 2 und Sicherheitsfenster
mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2
bis
zu € 2000,-- Die
Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Antragsformulare gibt es beim Amt der NÖ LRG Wohnbau-Hotline: 02742/22133, bei den Außenstellen in den Bezirkshauptmannschaften oder übers Internet unter der Adresse www.noe.gv.at/Buergerservice/Formulare.htm |
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Neben den klassischen nationalen Notrufen für Feuerwehr, Exekutive und Rettung - in Österreich 122, 133, 144 - gibt es seit einigen Jahren praktisch in ganz Europa eine einheitliche Notrufnummer, mit der man Hilfe herbeiholen kann - 112. Grundsätzlich sind alle Notrufe kostenlos, sowohl die nationalen, als auch der Europa-Notruf. 112 ist keine zusätzliche Zentrale, dieser Anruf wird auf eine der bestehenden Notrufleitungen aufgeschaltet. In Österreich hebt die Exekutive ab. Die nationalen Notrufe gibt es ab nach wie vor und sie bleiben auch. Vom FESTNETZ AUS genügt es, den Hörer abzuheben und 112 zu wählen (wie sonst auch 122, 133, 144) bei MÜNZFERNSPRECHERN ist es genauso, ein Münzeinwurf ist nicht notwendig. Beim MOBILTELEFON - HANDY gibt es ein paar Besonderheiten und Vorteile: Die nationalen Notrufe werden so behandelt, wie alle anderen Anrufe auch ( sie kosten nur nichts): Wenn kein Netz oder Netzüberlastung: Pech gehabt. · Für 112 ist es nicht notwendig, eine Tastensperre aufzuheben oder einen Pin-Code einzugeben. Der Europa-Notruf funktioniert auch ohne SIM-Karte. Man braucht nur ein in Europa verwendbares, funktionsfähiges Handy mit aufgeladenem Akku. · Es genügt die Wahl der Ziffer 112 und das Drücken der Ruftaste. Das Handy sucht sich ein Netz, über das der Notruf abgewickelt wird. Das muss nicht das eigene sein. Diese Notrufe werden mit Vorrang behandelt. TIPP: Für Eltern: Wenn Ihr Kind einen Ausflug macht, geben Sie ihm auch ein altes, aufgeladenes Handy ohne SIM - Karte mit, und ihr Kind ist auch für den Notfall gerüstet. |
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Infos:
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Infos auf Seite |
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Sie erhalten die Fahrpläne für Linien, die Ihre Gemeinde bedienen auf www.vor.at unter dem Menüpunkt „Fahrplan" unter „Online-Fahrpläne". Dort angelangt gibt es 2 Varianten für die Abfrage zur Auswahl:
Egal für welche Variante Sie sich entscheiden, wenige Sekunden später erhalten Sie die tagesaktuellen Fahrpläne. Weiters finden Sie unter www.vor.at die bewährte Fahrplanauskunft. Infos über Tickets, Links zu unseren Partnerunternehmen und vieles mehr. |
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Antragsformulare liegen im Gemeindeamt auf. |
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