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Hinweise , Informationen
für alle Dorfbewohner
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Wir gratulieren
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Wir
trauern
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Reisepässe - Achtung die Miteintragung von Kindern ungültig!
Allgemeine Informationen: Bei
jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.
Reisedokument ist der
Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger
Personalausweis. Der Führerschein
ist kein Reisedokument,
ebensowenig der Identitätsausweis. Im Inland gilt u.a. der Reisepass als
amtlicher Lichtbildausweis.
Kindermiteintragungen: Seit dem
15. Juni 2009 sind Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Daher
muss für jedes Kind ein eigener
Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen sind in
jedem Fall mit
15. Juni
2012 ungültig, auch wenn der
Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. |
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Stellung der Wehrpflichtigen im Jahr 2012:
Die
Stellung des
Geburtsjahrganges
1994
wird für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn in der Zeit vom 7.3.2012 bis
14.3.2012 in St. Pölten durchgeführt. Für die Gemeinden
Alberndorf im Pulkautal, Haugsdorf, Hadres, Mailberg, Pernersdorf und
Seefeld Kadolz findet die Stellung am 12.3.2012 in St. Pölten, Heßstraße
17, neben Kommandogebäude Feldmarschall Heß, statt. |
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BESCHWERDEBRIEFKASTEN
Baumschnitt-, Strauchschnittablagerungen u. sonstige
Abfälle:
Aufgrund von Beschwerden weisen wir sie nochmals darauf hin, dass diese
Ablagerungen
strengstens verboten
sind und der Gemeinde unnötige Kosten verursachen. Auch
das Abbrennen dieser Ablagerungen ist strengstens untersagt.
Schneeräumung von Gehsteigen:
Die
Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben dafür zu sorgen,
dass die entlang der Liegenschaft , dem öffentlichen Verkehr dienenden
Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft (Bundesstraße!) in
der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert,
sowie bei Glatteis gestreut sind.
Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen:
Das
Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund
ist nicht gestattet.
Rechtswidrige Abfallsammlungen:
In
den letzten Monaten ist es im Bezirk vermehrt zu rechtswidrigen
Abfallsammlungen durch ausländische Staatsbürger gekommen. Die
Bezirkshauptmannschaft teilt mit: Wer Abfälle sammelt, bedarf einer
Erlaubnis des Landeshauptmannes. Wird die Tätigkeit eines Abfallsammlers
ohne diese Erlaubnis ausgeübt, so liegt eine Verwaltungsübertretung vor.
Verwaltungsstrafrechtlich strafbar macht sich jedoch auch derjenige, der
Abfälle einem nicht entsprechend Berechtigten übergibt und nicht dem
Entsorgungssystem/Sammelzentrum der Gemeinde zuführt. |
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Baum und Strauchschnittsammlung
Der Herbst hält nun doch Einzug in unser Land. Den Rückschnitt der Bäume
und Sträucher können bei den Baum- und Strauchschnittplätzen abgegeben
werden. Wer keine Fahrmöglichkeit hat, kann sich den Baum- und
Strauchschnitt (bis 1m³) abholen lassen bzw kann eine Abholung von
größeren Mengen gegen Bezahlung organisiert werden.
Gras und Laubanfall im Herbst
Wer im Moment Mehranfall an Gras oder Laub hat, kann sich einen
Kraftsack um 1,90€ bei der Gemeinde oder beim Verband abholen. Einfach
bei der Abfuhr der Biotonne dazustellen.
Tierkörpersammelstellen
Die TKB-Sammelstellen sind
ausschließlich für private Haushalte eingerichtet.
Übernommen werden:
• Tote Heimtiere (Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Kaninchen,…)
• Verunfallte, tote Tiere
• Tierische Abfälle aus Haushalten (Tiefkühlfleisch, - fisch ohne
Verpackung) |
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Internationales Jugendlager
Im
Sommer 2012 soll das Internationale Jugend-lager mit Kindern aus unseren
Partnergemeinden in Trumau stattfinden.
Die
Veranstaltung soll in der Woche
vom
14. bis 21. Juli 2012
durchgeführt werden. Aus Alberndorf können 10 Jugendliche zwischen 13
und 15 Jahren, sowie 2 Begleitpersonen daran teilnehmen. Für
Unterkunft und Verpflegung kommt unsere Partnergemeinde Trumau auf. Bei
Interesse ersuchen wir um Bekanntgabe bis Mitte Februar 2012 in der
Gemeinde. Das Jugendlager findet nur bei ausreichenden Anmeldungen
statt. |
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NÖ Heizkostenzuschuss 2011/2012
Die
NÖ Landesregierung hat einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von
130 Euro für Mindestpensionisten und für Menschen mit niedrigem
Einkommen beschlossen. Der Zuschuss kann bis 30. April 2012 im
Gemeindeamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das
Amt der NÖ Landesregierung. Folgende Brutto-Einkommensgrenzen werden für
die Gewährung des Heizkostenzuschusses ab 1. Jänner 2012 herangezogen:
für
Alleinstehende :
814,82 Euro
für
Ehepaare u. Lebensgemeinschaften: 1.221,68 Euro
zuzüglich für jedes Kind
125,72 Euro
für
jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt 406,86 Euro |
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Fit in der
Volksschule Alberndorf
ab Montag 19. September 2011 bis Ende Juni
2012
Montags Bauchtanz 19:00—20:00 Uhr,
Donnerstags Pilates 19:00—20:00 Uhr
Nähere Infos unter Tel. 02944/2467
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WICHTIGER HINWEIS
NÖ
Veranstaltungsgesetz
Laut NÖ Veranstaltungsgesetz sind bei der
Gemeinde
Veranstaltungen
vier Wochen,
bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Landesregierung spätestens acht
Wochen, vor Veranstaltungsbeginn zu melden.
Bei
den Fristen handelt es sich um Fallfristen. Dies bedeutet, dass
verspätete Anmeldungen zurückzuweisen sind und eine Durchführung der
Veranstaltung unzulässig ist. |
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NÖ Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich vom
Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten,
die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen
Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung
ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsplatz 25 km beträgt
und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht
übersteigt.
Als Einkommen gilt das Bruttoeinkommen
(einschließlich der steuerfreien und sonstigen Bezüge, jedoch ohne
Familienbeihilfe und Pflegegeld)
Zur Berechung der Einkünfte nicht
buchführender Land- u. Forstwirte werden monatlich 4,16% des
Einheitswertes herangezogen
Höchstgrenzen des
Gesamtfamilieneinkommens brutto:
Für den 1. Erwachsenen €
1.582,--
Für den 2. Erwachsenen (Ehe,
Lebensgemeinschaft) € 1.270,--
Für AlleinerzieherInnen €
1.881,--
Für jedes Kind €
480,--
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