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Land Niederösterreich
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Inhaltsverzeichnis
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| 1. Arbeitnehmerförderung |
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Voraussetzungen: Haupwohnsitz
in NÖ, österr. Staatsbürgerschaft oder EWR-BürgerIn
Personenkreis: ArbeitnehmerInnen, AMS-LeistungsbezieherInnen oder BezieherInnen einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (je nach Förderung)
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Ausbildungsförderung
Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängige Förderung von Besuchern der 1. Klasse berufsbildender mittlerer und höherer Schulen in der Höhe von € 218,-.
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Förderungen für Lehrlinge
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Pendlerbeihilfe
Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiger jährlicher Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von 40% der Kosten von 11 ÖBB-Monatsstreckenkarten. Die Mindestentfernung muss 25 km betragen. Hinweis! Die Anträge sind im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr zu stellen. Pendlerbeihilfe für Lehrlinge: Besteht keine Möglichkeit, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann die Pendlerbeihilfe bereits ab einer Fahrtstrecke von 3 km gewährt werden.
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Bildungsförderung
Förderung von 50% bis 80% der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von € 2640,- in 6 Jahren, wobei die Kurse bei anerkannten Bildungsträgern absolviert werden müssen. Nicht gefördert werden Hobbykurse, der Besuch von Universitäten, Fachhochschulen etc., öffentliche Bedienstete, beim AMS vorgemerkte Arbeitslose (Ausnahme WiedereinsteigerInnen sowie Meister- und Konzessionsvorbereitungen) und Selbständige.
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Gesundheitsdienstdarlehen
Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiges unverzinsliches Darlehen für Personen, die im 2. Bildungsweg eine Ausbildung im Gesundheits- oder Pflegedienst absolvieren. Monatliche Auszahlung von € 150,- bis € 375,-. Dauer maximal 36 Monate, Rückzahlung in 72 Raten.
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Notstandsbeihilfe
Einmalige finanzielle Unterstützung bei unverschuldeter Notlage in der Höhe von bis zu € 2625,- Antrag: Formloses Schreiben an die Abteilung Allgemeine Förderung F3.
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Raumheizungszuschuss
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Heizkosten für BezieherInnen von Ausgleichszulage- Pensionen (Ausnahme für Härtefälle möglich) Antrag: Wohnsitzgemeinde Auskunft:
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| 2. Familienförderung |
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Familienhotline: 02742/9005-19005
Die Anträge für Familienbeihilfe, Familienpass und Unterstützung der Kinderbetreuung können von der Homepage des Landes NÖ www.noe.gv.at (Förderungen, Familien) heruntergeladen werden. |
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Schulstarthilfe
Beihilfe von € 100,- für NÖ Familien mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht. Antrag: in den 1. Klassen der NÖ Volksschulen, NÖ Familienreferat |
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| 3. Sozialhilfe |
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Hilfestellung, Informationen und Beratung in allen
sozialen Angelegenheiten und bei der Beratung von Menschen mit besonderen
Bedürfnissen.
Info - Sozialhilfe wird zumeist als "Hilfe zum Lebensunterhalt" in Form von monatlichen Geldzuwendungen gewährt, diese kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH - Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) oder beim Amt der NÖ Landesregierung beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit eine eimalige Unterstützung des Landes zu erhalten, die unter dem Titel "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bekann ist und bei außerordentlichen Notsituationen (z.B. Delogierungsgefahr) gewährt werden. |
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Pflegegeld
Für betreuungs- und pflegebedürftige Personen soll ein Beitrag zu den finanziellen Aufwendungen geleistet werden, die auf Grund der notwendigen Pflege und Betreuung anfallen. Antrag: Pflegegeld muss beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle. Besteht kein Pensionsanspruch, ist das Pflegegeld bei der nach dem Wohnort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) zu beantragen. Behindertengerechter Umbau: Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Sozialabteilung / Magistrat-Sozialamt) oder dem Land (Sozialabteilung) zu stellen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Niederösterreich. |
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Bertreuung und Pflege zu
Hause
Diese bieten Personen mit akuten oder chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung gepflegt zu werden. Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Sozial- und Pflegeberufen werden folgende Hilfen angeboten: Hauskrankenpflege: Durch diplomiertes Pflegepersonal wird qualifizierte, situationsgerechte Pflege und Betreuung der Patienten sowie Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt angeboten. Heimhilfe: Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen. Therapeutische Hilfe: Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe z.B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc. Anbieter:
Kosten: Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der beanspruchten Leistungen. Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land:
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Essen auf Rädern
Soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Menschen, die nicht in der Lage sind sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten, Hilfe beim Bezug von Essen bieten. Informationen sind beim Gemeindeamt erhältlich. Anbieter:
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Pensionisten und Pflegeheime
Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, stehen in allen Bezirken NÖ über 100 Heime mit rund 7000 Pflegeplätzen zur Verfügung. Informationen: Bezirksverwaltungsbehörden (BH-Sozialabteilung / Magistrat-Sozialamt) oder Abteilung Sozialhilfe GS5. |
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Heizkostenzuschuss
Zusätzlich zum Raumheizungszuschuss gemäß NÖ Sozialhilfegesetz wird an BezieherInnen von Hilfe zu Lebensunterhalt (nach Beschluss der NÖ Landesregierung) ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,- ausbezahlt. Antragstellung ist nicht erforderlich. |
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| 4. Wohnungsförderungen |
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Wohnbau-Hotline: Abteilung
Wohnungsförderung F2, 3109 St. Pölten, Landhausplatz1, Tel. 02742/9005-19500
Superförderung, Wohnungsbeihilfe: Hilfe für Menschen, die in NÖ ein gefördertes Wohnobjekt bewohnen und auf Grund ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu den Annuitäten. Antrag: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung F2, bzw. bei deren Außenstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden (BH / Magistrat). Hinweis: Die Benützungsbewilligung für das Objekt muss erteilt sein. Nähere Informationen zu den Förderungen der Abteilung Wohnungsförderung: |
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Delogierungsprävention
Das Beratungsangebot soll vor drohendem Wohnungsverlust schützen durch:
Beratungsstellen:
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| 5. Beratung und Hilfe |
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NÖ Bürgerservice:
NÖ Beratungsstelle des Amtes d. NÖ Landesregierung: Tel. 02742/9005-12525 |
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NÖ Kinder- und Jugendanwalt
Der NÖ Kinder- und Jugendanwalt ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ des Landes NÖ zur Beratung, Information und Hilfe für alle Ratsuchenden - Kinder und Jugendliche, Eltern, LehrerInnen und Institutionen - sofern es sich um Interessen von Kindern und Jugendlichen handelt. Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange
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Kinderschutzzentren
Hilfe für gefährdete und von Gewalt bedrohte Kinder und Jugendliche, kostenlose Beratung und Psychotherapie, Helferkonferenzen, Helfersupervision, juristische und medizinische Beratung, Fortbildung, Referententätigkeit, Therapie, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying für Kinderrechte. Die Zielgruppe für nachstehende Zentren sind Kinder, Jugendliche und Eltern. DIE MÖWE: unabhängiger Verein für psychisch, physisch oder sexuell misshandelter Kinder.
Kidsnest: Verein "Kidsnest" Ges.m.b.H. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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Familienausgleichsfond des
Bundes
Beihilfe zur Beseitigung einer unverschuldeten, plötzlichen finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall,...) ausgelöst wurde. Antrag: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Abt. V/4, Familienhärteausgleich
Hinweis: Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein Familienmitglied. |
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Schutz für Frauen -
Frauenhaus
Frauenhaus - Mistelbach
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Schuldnerberatungsstelle
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Verein für Sachwalterschaft
NÖ Landesverein für Sachwalterschaft:
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Sucht- und Drogenberatung
Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung:
Hotline für Angehörige Drogenabhängiger:
Anton Proksch-Institut
Anonyme Alkoholiker Zentrale Kontaktstelle f. NÖ
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Kostenlose Rechtsberatung
NÖ Rechtsanwaltkammer
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Mieterberatung
Mietervereinigung, Landesstelle NÖ
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ÖBM - Österreichischer
Mieter-, Siedler- und Eigentümerverband
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