Förderungen u. Hilfe

 

 Land Niederösterreich

 

Inhaltsverzeichnis

[ 1. Arbeitnehmerförderung ]  

[ 2. Familienförderung

[ 3. Sozialhilfe

[ 4. Wohnungsförderungen ]

[ 5. Beratung und Hilfe ]


1. Arbeitnehmerförderung

Voraussetzungen: Haupwohnsitz in NÖ, österr. Staatsbürgerschaft oder EWR-BürgerIn

Personenkreis: ArbeitnehmerInnen, AMS-LeistungsbezieherInnen oder BezieherInnen einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit (je nach Förderung)

Abteilung Allgemeine Förderung F3, 2001 Korneuburg, Bankmannring 5

www.noe.gv.at (Förderungen, ArbeitnehmerInnen)

02262/9025-11226, 11236

02262/9025-11230

post.f3anf@noel.gv.at


Ausbildungsförderung

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängige Förderung von Besuchern der 1. Klasse berufsbildender mittlerer und höherer Schulen in der Höhe von € 218,-.

02262/9025-11235

elke.hirtl-dolezal@noel.gv.at


Förderungen für Lehrlinge
  • Zuschuss zu den Verpflegungskosten

Zuschuss von monatlich € 55,- für Lehrlinge, die während der Lehrzeit außerhalb ihres Hauptwohnsitzes wohnen (müssen).

  • Lehrlingsbeihilfe

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängige monatliche Beihilfe in der Höhe von € 40,- bzw. € 80,-.

02262/9025-11235

elke.hirtl-dolezal@noel.gv.at

  • Beihilfen für Fahrten zur Berufsschule

Von der Entfernung zwischen Wohn- und Berufsschulort (mind. 200 km) abhängige Beihilfe zu den Fahrtkosten; die Hälfte der Kosten wird rückerstattet (Tarifplan öffentliche Verkehrsmittel 2. Klasse).

02262/9025-11237

kurt.kreitzer@noel.gv.at


Pendlerbeihilfe

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiger jährlicher Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von 40% der Kosten von 11 ÖBB-Monatsstreckenkarten. Die Mindestentfernung muss 25 km betragen.

Hinweis! Die Anträge sind im Nachhinein für das vergangene Kalenderjahr zu stellen.

Pendlerbeihilfe für Lehrlinge:

Besteht keine Möglichkeit, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, kann die Pendlerbeihilfe bereits ab einer Fahrtstrecke von 3 km gewährt werden.

02262/9025-11222

josef.janisch@noel.gv.at

oder

02262/9025-11232

andrea.stradel@noel.gv.at


Bildungsförderung

Förderung von 50% bis 80% der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von € 2640,- in 6 Jahren, wobei die Kurse bei anerkannten Bildungsträgern absolviert werden müssen. Nicht gefördert werden Hobbykurse, der Besuch von Universitäten, Fachhochschulen etc., öffentliche Bedienstete, beim AMS vorgemerkte Arbeitslose (Ausnahme WiedereinsteigerInnen sowie Meister- und Konzessionsvorbereitungen) und Selbständige.

02262/9025-11225

wolfgang.schandl@noel.gv.at


Gesundheitsdienstdarlehen

Vom Gesamtfamilieneinkommen abhängiges unverzinsliches Darlehen für Personen, die im 2. Bildungsweg eine Ausbildung im Gesundheits- oder Pflegedienst absolvieren. Monatliche Auszahlung von € 150,- bis € 375,-. Dauer maximal 36 Monate, Rückzahlung in 72 Raten.

02262/9025-11237

kurt.kreitzer@noel.gv.at


Notstandsbeihilfe
  • ArbeitnehmerInnen
  • Familien

Einmalige finanzielle Unterstützung bei unverschuldeter Notlage in der Höhe von bis zu € 2625,-

Antrag: Formloses Schreiben an die Abteilung Allgemeine Förderung F3.

02262/9025-11226, 11236, 11237

post.f3anf@noel.gv.at


Raumheizungszuschuss

Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Heizkosten für BezieherInnen von Ausgleichszulage- Pensionen (Ausnahme für Härtefälle möglich)

Antrag: Wohnsitzgemeinde

Auskunft:

Abteilung Allgemeine Förderung F3

02742/9005-11283, 12476, 11236


2. Familienförderung

Familienhotline: 02742/9005-19005

Abteilung Allgemeine Förderung F3, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1

www.noe.gv.at (Förderungen, ArbeitnehmerInnen)

02742/9005-113282

familienreferat@noel.gv.at

Die Anträge für Familienbeihilfe, Familienpass und Unterstützung der Kinderbetreuung können von der Homepage des Landes NÖ www.noe.gv.at (Förderungen, Familien) heruntergeladen werden. 


Schulstarthilfe

Beihilfe von € 100,- für NÖ Familien mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht.

Antrag: in den 1. Klassen der NÖ Volksschulen, NÖ Familienreferat


3. Sozialhilfe

Hilfestellung, Informationen und Beratung in allen sozialen Angelegenheiten und bei der Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Abteilung Sozialhilfe GS5, 3109 St. Pölten, Landhausgasse 1

www.noe.gv.at/Soziales/Sozialhilfe.htm

02742/9005-16341

post.GS5@noel.gv.at 

Info - Sozialhilfe

wird zumeist als "Hilfe zum Lebensunterhalt" in Form von monatlichen Geldzuwendungen gewährt, diese kann bei der Wohnsitzgemeinde oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH - Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) oder beim Amt der NÖ Landesregierung beantragt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit eine eimalige Unterstützung des Landes zu erhalten, die unter dem Titel "Hilfe in besonderen Lebenslagen" bekann ist und bei außerordentlichen Notsituationen (z.B. Delogierungsgefahr) gewährt werden.


Pflegegeld

Für betreuungs- und pflegebedürftige Personen soll ein Beitrag zu den finanziellen Aufwendungen geleistet werden, die auf Grund der notwendigen Pflege und Betreuung anfallen.

Antrag: Pflegegeld muss beantragt werden. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen pensionsauszahlenden Stelle. Besteht kein Pensionsanspruch, ist das Pflegegeld bei der nach dem Wohnort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Sozialabteilung/Magistrat-Sozialamt) zu beantragen.

Behindertengerechter Umbau:

Der Antrag ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Sozialabteilung / Magistrat-Sozialamt) oder dem Land (Sozialabteilung) zu stellen. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Niederösterreich.


Bertreuung und Pflege zu Hause

Diese bieten Personen mit akuten oder chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, in der gewohnten Umgebung gepflegt zu werden. Durch die Zusammenarbeit von Fachkräften aus verschiedenen Sozial- und Pflegeberufen werden folgende Hilfen angeboten:

Hauskrankenpflege: Durch diplomiertes Pflegepersonal wird qualifizierte, situationsgerechte Pflege und Betreuung der Patienten sowie Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt angeboten.

Heimhilfe: Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.

Therapeutische Hilfe: Bei ärztlicher Verordnung leisten diplomierte Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden fachgerechte Hilfe z.B. nach Schlaganfällen, Frakturen etc.

Anbieter:

NÖ Hilfswerk, 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, Tel. 02742/249-1300

NÖ Volkshilfe, 2700 Wr. Neustadt, Grazer Starße 49-51, Tel. 02622/82200

Caritas der Erzdiözese Wien, 1160 Wien, Albrechtskreithg. 19-21, Tel. 01 87812-0

Caritas der Diözese St. Pölten, 3100 St. Pölten, Hasnerstraße 4, Tel. 02742/844-0

Österr. Rotes Kreuz, LV NÖ, 2700 Wr. Neustadt, Corvinusring 14-18, 02622/22600

Kosten: Die Kostenbeiträge des Hilfeempfängers (= Eigenleistung) werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Da betreuungs- und pflegebedürftige Menschen in der Regel die anfallenden Kosten nicht selbst finanzieren können, übernimmt das Land den Großteil der Finanzierung der beanspruchten Leistungen.

Voraussetzung für die Finanzierung durch das Land:

  • Pflegebedürftigkeit (Anspruch auf Landes- oder Bundespflege) bzw. medizinischer Hauskrankenpflegefall
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich

Essen auf Rädern

Soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Menschen, die nicht in der Lage sind sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten, Hilfe beim Bezug von Essen bieten. Informationen sind beim Gemeindeamt erhältlich.

Anbieter:

NÖ Hilfswerk, 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, Tel. 02742/249-1300

NÖ Volkshilfe, 2700 Wr. Neustadt, Grazer Starße 49-51, Tel. 02622/82200

Caritas der Erzdiözese Wien, 1160 Wien, Albrechtskreithg. 19-21, Tel. 01 87812-0

Caritas der Diözese St. Pölten, 3100 St. Pölten, Hasnerstraße 4, Tel. 02742/844-0

Österr. Rotes Kreuz, LV NÖ, 2700 Wr. Neustadt, Corvinusring 14-18, 02622/22600


Pensionisten und Pflegeheime

Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause nicht mehr möglich ist, stehen in allen Bezirken NÖ über 100 Heime mit rund 7000 Pflegeplätzen zur Verfügung.

Informationen: Bezirksverwaltungsbehörden (BH-Sozialabteilung / Magistrat-Sozialamt) oder Abteilung Sozialhilfe GS5.


Heizkostenzuschuss

Zusätzlich zum Raumheizungszuschuss gemäß NÖ Sozialhilfegesetz wird an BezieherInnen von Hilfe zu Lebensunterhalt (nach Beschluss der NÖ Landesregierung) ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,- ausbezahlt. Antragstellung ist nicht erforderlich.


4. Wohnungsförderungen

Wohnbau-Hotline: Abteilung Wohnungsförderung F2, 3109 St. Pölten, Landhausplatz1, Tel. 02742/9005-19500

Superförderung, Wohnungsbeihilfe:

Hilfe für Menschen, die in NÖ ein gefördertes Wohnobjekt bewohnen und auf Grund ihrer Einkommenssituation förderungswürdig sind. Finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen zu den Annuitäten.

Antrag: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung F2, bzw. bei deren Außenstellen bei den Bezirksverwaltungsbehörden (BH / Magistrat).

Hinweis: Die Benützungsbewilligung für das Objekt muss erteilt sein.

Nähere Informationen zu den Förderungen der Abteilung Wohnungsförderung:

www.noe.gv.at/BauenWohnen/BauenWohnen.htm 


Delogierungsprävention

Das Beratungsangebot soll vor drohendem Wohnungsverlust schützen durch:

  • Klärung der Ursachen und Gründe für den drohenden Wohnungsverlust
  • Sozialarbeiterische Beratung
  • Beratung in mietrechtlichen Fragen
  • gemeinsame Erarbeitung von Möglichkeiten, Ihre Wohnung zu erhalten

Beratungsstellen:

Verein Wohnen, 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Straße 36, Tel. 02742/355934-0

BEWOK, 3500 Krems, Bahnhofsplatz 19, Tel. 02732/79649

Caritas Wien, 2100 Korneuburg, Hauptplatz 6-7, 02262/73285


5. Beratung und Hilfe

NÖ Bürgerservice

post.lad1@noel.gv.at

Tel. 02742/9005-9005

NÖ Beratungsstelle des Amtes d. NÖ Landesregierung: Tel. 02742/9005-12525


NÖ Kinder- und Jugendanwalt

Der NÖ Kinder- und Jugendanwalt ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ des Landes NÖ zur Beratung, Information und Hilfe für alle Ratsuchenden - Kinder und Jugendliche, Eltern, LehrerInnen und Institutionen - sofern es sich um Interessen von Kindern und Jugendlichen handelt.

Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange

3109 St. Pölten, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus - Glaswürfel

02742/9005 DW 16379

02742/9005 DW 15650

post.kija@noel.gv.at


Kinderschutzzentren

Hilfe für gefährdete und von Gewalt bedrohte Kinder und Jugendliche, kostenlose Beratung und Psychotherapie, Helferkonferenzen, Helfersupervision, juristische und medizinische Beratung, Fortbildung, Referententätigkeit, Therapie, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying für Kinderrechte. Die Zielgruppe für nachstehende Zentren sind Kinder, Jugendliche und Eltern.

DIE MÖWE: unabhängiger Verein für psychisch, physisch oder sexuell misshandelter Kinder.

2130 Mistelbach, Kreuzgasse 11

www.die-moewe.at

02572/20450

02572/20450-50

Kidsnest: Verein "Kidsnest" Ges.m.b.H. zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

3950 Gmünd, Schremserstr. 4

02852/20435

02852/20472

kisz.w4@aon.at


Familienausgleichsfond des Bundes

Beihilfe zur Beseitigung einer unverschuldeten, plötzlichen finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall,...) ausgelöst wurde.

Antrag: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Abt. V/4, Familienhärteausgleich

1010 Wien, Franz Josefs-Kai 51

01 71100-0 oder über Familienservice

0800 240262

Hinweis: Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein Familienmitglied.


Schutz für Frauen - Frauenhaus

Frauenhaus - Mistelbach

2130 Mistelbach, Pf.99

02572/5088

frauenteam@kolping.at


Schuldnerberatungsstelle

2020 Hollabrunn, Babogasse 10

02952/20431

www.sbnoe.at 


Verein für Sachwalterschaft

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft:

3100 St. Pölten, Schöpferstrasse 11

02742/361630

02742/361630-20

sachwalterschaft@noelv-stp.at 


Sucht- und Drogenberatung

Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung:

3100 St. Pölten, Kremser Gasse 37 DG

www.suchtvorbeugung.at 

02742/31440

02742/31440-19

info@suchtvorbeugung.at

Hotline für Angehörige Drogenabhängiger:

0650 390 77 30

Anton Proksch-Institut

2340 Mödling, Husarentempelgasse 3

02236/22296

drogenabteilung@api.or.at 

Anonyme Alkoholiker

Zentrale Kontaktstelle f. NÖ

1030 Wien, Barthgasse 5

01 7995599


Kostenlose Rechtsberatung

NÖ Rechtsanwaltkammer

02742/71650-0


Mieterberatung

Mietervereinigung, Landesstelle NÖ

3100 St. Pölten, Niederösterreichring 1A

07242/2255333

www.mietervereinigung.at


ÖBM - Österreichischer Mieter-, Siedler- und Eigentümerverband

3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4

07242/9020-514

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