Grund - Bauen - Wohnen
 

Informationen zu Grunderwerb, Hausbau, Wohnungsangebot

[ Bauwerber Information ] [ Änderungen der Bauordnung ]

  Bauherrenmappe für Häuselbauer

Diese Mappe beinhaltet wichtige Informationen rund um das Thema "Bauen". Hilfreich ist sie bei gesetzlichen Bestimmungen, sie gibt Aufschluss über Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und informiert auch weit darüber hinaus. Die Bauherren-Mappe liegt für alle "Häuselbauer" gratis im Gemeindeamt Alberndorf auf.

 

 

Wohn- und Reihenhausanlage in Alberndorf

Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Waldviertel"

3820  Raabs an der Thaya, Hauptstraße 5

Tel: 02846/7014

Mail: wav@waldviertel-wohnen.at

Web: www.waldviertel-wohnen.at

In Alberndorf werden, ab September 2005, insgesamt 8 Reihenhäuser und 8 Wohnungen errichtet. Die geplante Wohnnutzfläche für die Reihenhäuser beträgt ca. 93 m² und für die Wohnungen 72 m² bis 83 m². Die Reihenhäuser werden nach den neuen Richtlinien der NÖ Wohnbauförderung als Niedrigenergiehäuser errichtet. Dies wirkt sich auch maßgeblich auf den Energieverbrauch und damit auch auf die Energie- bzw. Betriebskosten aus. Diese Senkung der Energiekosten wird vor allem mittels der kontrollierten Wohnraumlüftung erreicht, die die jährlichen Heizkosten stark reduziert. Die monatliche Miete wird aufgrund der von Familiengröße und Einkommen abhängigen Förderung berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Baugesellschaft.

Wohnungen

  • Miete mit Kaufoption

  • Balkon 

  • Kellerabteil  

  • Tiefgarage 

  • Wohraumlüftung

  • Öko-Förderung des Landes NÖ

Reihenhäuser

  • Miete mit Kaufoption

  • Terrasse 

  • überdachter Autoabstellplatz 

  • eigener Garten 

  • Unterkellerung möglich 

  • kontrollierte Wohraumlüftung

  • Öko-Förderung des Landes NÖ

Finanzierung: Eigenmittel ab € 3.850.-, monatliche Miete ab € 7.-

Fertigstellung erster Abschnitt: ca. Herbst 2006

    

Bau des 4. Reihenhausblocks durch die SG Waldviertel

 

Die Siedlungsgenossenschaft Waldviertel hat mit dem Bau von 4 weiteren Reihenhäusern begonnen. Die voraussichtliche Fertigstellung ist im Dezember 2008. Anmeldungen sind ab  sofort möglich.

Auskunft bei der SG Waldviertel unter der Tel.Nr. 02846/7014 

   


Noch freie Bauplätze in der Trumauerstraße - Preis: 7,27 € / m²


Sonderaktion Wohnbauförderung

 

Für die ortsbildgerechte Außensanierung von Wohnhäusern in Dorferneuerungsorten

wird ein mit 1 verzinstes Darlehen bis zu maximal € 21.900,- mit einer Laufzeit von

27,5 Jahren vergeben. Die Annuitäten betragen in den ersten fünf Jahren 2 des

Darlehensbetrages. Sie erhöhen sich ab dem sechsten Tilgungsjahr jeweils in fünf

Jahresintervallen um 1 des Darlehensbetrages (z.B. 6. bis 10. Tilgungsjahr 3 usw.).

Die Zinsen werden in den letzten 2,5 Jahren bezahlt. Die Tilgung erfolgt halbjährlich

zum 1. April und 1. Oktober. Diese Aktion ist ausschließlich für Dorferneuerungsorte

vorgesehen, in denen ein Leitbild (bzw. Dorferneuerungsplan) erstellt wurde.

Förderbar sind

1) Außenarbeiten an den vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbaren Seiten von

Wohnhäusern - die Benützungsbewilligung des Gebäudes muss mindestens 20

Jahre zurückliegen - z.B. Fassadengestaltung, Dach, Fenster, Spenglerarbeiten,

Kaminkopf, Sockelarbeiten, Zaunherstellung u.a. (auch zusätzlich zu einem 

Althaussanierungskredit möglich - jedoch nicht zusätzlich zu einem Wohnbau-

förderungsdarlehen),

2) die Fertigstellung von nicht geförderten Wohnhäusern im Rohbau sowie

3) Neubauten im Sinne von Baulückenverbauung (keine Doppelförderung)

Sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen (insbesondere Gemeinden)

und Baurechtsinhaber können als Antragsteller auftreten.

Die Baumaßnahmen müssen im Einklang mit dem Leitbild bzw. Dorferneuerungsplan

des Ortes stehen. Um eine ortsbildgerechte Gestaltung sicherzustellen, muss

entweder ein Fassadengestaltungsplan durch einen Architekten oder Baumeister

vorliegen oder eine Bauberatung durch die Baudirektion/Ortsbildpflege (BDO) des

Amtes der NO Landesregierung (Tel. 02742/9005-15656) in Anspruch genommen

werden (Kostenbeitrag € 20,-).

Die Beurteilung bzw. Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten Maßnahmen mit

den Zielsetzungen des Leitbildes und die nach Orten gesammelte Einreichung um

Förderung obliegt der Betreuerin/dem Betreuer. Zum Zeitpunkt der Einreichung

dürfen die vorgesehenen Arbeiten noch nicht begonnen worden sein. Stichtage für die

Einreichung sind der 30.6. und der 31.12. Interessenten erhalten ein Antragsformular, in

dem die Kosten detailliert aufzuschlüsseln und mit Kostenvoranschlägen zu belegen

sind. Das Darlehen wird in höchstens 3 Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt bzw.

vorgelegten, saldierten Rechnungen ausbezahlt, wobei der letzte Teilbetrag nach

Bestätigung der Fertigstellung durch den/die Betreuerin des Landesverbandes für

Dorf- u. Stadterneuerung freigegeben wird.

Informationen:

NÖ Dorf- und Stadterneuerung

Regionalbüro Weinviertel

Tel: 02952/4848 oder

bei ihrer zuständigen Betreuerin/er

Die Fassadenaktion ist bis Ende 2008 befristet.

 

Achtung -  Änderungen der NÖ Bauordnung mit 1.1.2008

 

Auf Basis einer EU Richtlinie wird im Land Niederösterreich ab sofort ein wesentliches Augenmerk auf die Energieeffizienz von Gebäuden gerichtet. Damit verbunden sind einige wesentliche Änderungen der NÖ Bauordnung die ab dem 1. Jänner 2008 umzusetzen sind.

Hervorzuheben dabei ist vor allem die Tatsache dass bei Neu- und Zubauten über einer verbauten Fläche von 50,00 m² (bei Zubauten Altbestand plus Zubau) zu beheizten Gebäuden (davon betroffen sind auch Wintergärten, Veranden oder z.B. Balkonverbauten) mit den Antragsbeilagen um baubehördliche Bewilligung ausnahmslos ein Energieausweis vorzulegen ist. Gleiches gilt auch für Gebäude mit mehr als 1,000.00m² beheizter Fläche bei denen eine umfassende Sanierung durchgeführt wird.

Anzeigepflichtig  ist in Zukunft in jedem Fall auch die Änderung des Schall und Wärmeschutzes des Gebäudes (als Anhang wird zur Beurteilung eine techn. Beschreibung erforderlich sein). Auch dafür kann es speziell bei Wärmedämmmaßnahmen erforderlich sein dass ein Energieausweis vorgelegt wird.

 

 Wichtig ist dieser Energieausweis vor allem auch darum, weil er einem eventuellen Ansuchen um Wohnbauförderung beizulegen ist.

 

 

Erwähnenswert ist auch die zukünftige Änderung für die Aufstellung von Heizkesseln in Aufstellungsräumen – die maximale Nennwärmeleistung wird von den bisherigen 26 kW auf 20 kW herabgesetzt.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mit der Bauanzeige für die Aufstellung eines Heizkessels in Zukunft auch der Nachweis über eine Alternativprüfung über den möglichen Einsatz alternativer Energiesysteme (z.B. Möglichkeit des Anschlusses an Fernwärme, Biomasse etc) vorzulegen ist.

Geändert wird auch die Lagerung von Pellets. In Zukunft wird es möglich sein bis zu einer gewissen Kesselgröße und einer bestimmten Brennstoffmenge diese in einem baubehördlich gewidmeten Heizrum zu lagern sofern zwischen Lagerfläche und Kessel eine bauliche Trennung besteht (massive, aber nicht unbedingt raumhohe, Trennwand – vergleichbar mit der jetzigen Regelung für Ölbrenner und gemeinsamer Öllagerung)

 

Dazu ein Hinweis:

Immer wieder fällt auf, dass für die Errichtung oder den Austausch  (die Umstellung von Holz auf Pellets z.B. ist kein Kesseltausch sondern eine Neuerrichtung !!) von Heizungsanlagen Skizzen vorgelegt werden die nicht mit dem bewilligten Zustand des Gebäudes übereinstimmen (z.B. die Lage des Heizraumes hat sich verändert, es war bisher noch kein Heizraum vorhanden wird aber plötzlich in den Skizzen als solcher bezeichnet oder auf Grund eines Kesseltausche erhöht sich die Nennleistung und damit wird ein Heizraum an Stelle eines Aufstellungsraumes erforderlich.

Dies trifft vor allem aber auch auf Brennstofflagerräume zu. Wird die bisherige Anlage durch eine automatisch beschickte Anlage ersetzt oder eine solche neu errichtet (Öl, Hackschnitzel, Pellets etc.) so ist in jedem Fall ein Brennstofflagerraum als eigener Brandabschnitt in gleicher Qualität wie der Heizraum zu schaffen!

Dabei sind in den meisten Fällen die erforderlichen baulichen Änderungen nicht nur anzeige- sondern bewilligungspflichtig, d.h. es bedarf Einreichplänen und eines Bauführers.

Leider werden diese Tatsachen vielfach übersehen oder ignoriert bzw.  die Bauwerber von den Fachleuten zu wenig informiert und sind verwundert wenn die Baubehörde ergänzende Unterlagen und ein zusätzliches Bauverfahren vorschreibt.

 

 Gebäudeenergieeffizienz und Energieausweis

 

 Neben den Änderungen der Bauordnung wird die neue Verordnung über die Gebäudeenergieeffizienz vor allem bei der Vermietung und beim Verkauf von Gebäuden und Nutzungsobjekten eine wesentliche Rolle spielen. Die Verordnung sieht vor, dass beim Verkauf oder der In-Bestand-Gabe auch ein Energieausweis auszustellen ist. Erfolgt dies nicht, so gilt die Energieeffizienz entsprechend dem Errichtungsalter als vereinbart. Dies kann, unabhängig davon dass Objekte mit Energieausweis transparenter beworben werden können und damit leichter verwertbar sind, eine wesentliche Abwertung des Objektes zur Folge haben.

Diese Art der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises gilt für Objekte mit einer Baubewilligung nach dem 1.1.2006 mit dem Stichtag 1.1.2008, für die Objekte älteren Datums wird der Energieausweis mit 1.1.2009 zu erstellen sein.

Die Gültigkeit eines Energieausweises wird ohne Änderungen im Sinne der NÖ Bauordnung 10 Jahre betragen. Eine Verlängerung bei gleich bleibender Effizienz wird möglich sein.