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Sonderaktion
Wohnbauförderung
Für
die ortsbildgerechte Außensanierung von Wohnhäusern in
Dorferneuerungsorten
wird
ein mit 1 verzinstes Darlehen bis zu maximal € 21.900,- mit einer
Laufzeit von
27,5
Jahren vergeben. Die Annuitäten betragen in den ersten fünf Jahren 2
des
Darlehensbetrages.
Sie erhöhen sich ab dem sechsten Tilgungsjahr jeweils in fünf
Jahresintervallen
um 1 des Darlehensbetrages (z.B. 6. bis 10. Tilgungsjahr 3 usw.).
Die
Zinsen werden in den letzten 2,5 Jahren bezahlt. Die Tilgung erfolgt
halbjährlich
zum
1. April und 1. Oktober. Diese Aktion ist ausschließlich für Dorferneuerungsorte
vorgesehen,
in denen ein Leitbild (bzw. Dorferneuerungsplan) erstellt wurde.
Förderbar
sind
1)
Außenarbeiten an den vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbaren
Seiten von
Wohnhäusern
- die Benützungsbewilligung des Gebäudes muss mindestens 20
Jahre
zurückliegen - z.B. Fassadengestaltung, Dach, Fenster,
Spenglerarbeiten,
Kaminkopf,
Sockelarbeiten, Zaunherstellung u.a. (auch zusätzlich zu einem
Althaussanierungskredit
möglich - jedoch nicht zusätzlich zu einem Wohnbau-
förderungsdarlehen),
2)
die Fertigstellung von nicht geförderten Wohnhäusern im Rohbau sowie
3)
Neubauten im Sinne von Baulückenverbauung (keine Doppelförderung)
Sowohl
Privatpersonen als auch juristische Personen (insbesondere Gemeinden)
und
Baurechtsinhaber können als Antragsteller auftreten.
Die
Baumaßnahmen müssen im Einklang mit dem Leitbild bzw.
Dorferneuerungsplan
des
Ortes stehen. Um eine ortsbildgerechte Gestaltung sicherzustellen, muss
entweder
ein Fassadengestaltungsplan durch einen Architekten oder Baumeister
vorliegen
oder eine Bauberatung durch die Baudirektion/Ortsbildpflege (BDO) des
Amtes
der NO Landesregierung (Tel. 02742/9005-15656) in Anspruch genommen
werden
(Kostenbeitrag € 20,-).
Die
Beurteilung bzw. Bestätigung der Übereinstimmung der geplanten
Maßnahmen mit
den
Zielsetzungen des Leitbildes und die nach Orten gesammelte Einreichung
um
Förderung
obliegt der Betreuerin/dem Betreuer. Zum Zeitpunkt der Einreichung
dürfen
die vorgesehenen Arbeiten noch nicht begonnen worden sein. Stichtage
für die
Einreichung
sind der 30.6. und der 31.12. Interessenten erhalten ein
Antragsformular, in
dem
die Kosten detailliert aufzuschlüsseln und mit Kostenvoranschlägen zu
belegen
sind.
Das
Darlehen wird in höchstens 3 Teilbeträgen entsprechend dem
Baufortschritt bzw.
vorgelegten,
saldierten Rechnungen ausbezahlt, wobei der letzte Teilbetrag nach
Bestätigung
der Fertigstellung durch den/die Betreuerin des Landesverbandes für
Dorf-
u. Stadterneuerung freigegeben wird.
Informationen:
NÖ
Dorf- und Stadterneuerung
Regionalbüro
Weinviertel
Tel:
02952/4848 oder
bei
ihrer zuständigen Betreuerin/er
Die
Fassadenaktion ist bis Ende 2008 befristet. |